Rechtsleben
Rechtsleben
Die Gleichheit im Rechtsleben bedeutet Reduzierung des Staates auf die eigentlichen Hoheitsaufgaben und eine echte Demokratie ohne Lobbyismus. Die Politik beschränkt sich auf das eigentliche Rechtsleben und sorgt für ein geregeltes und faires Miteinander von Gleich zu Gleich.
Das Rechtsleben umfasst das eigentlich Politische und das Verwaltungsrecht und regelt das Verhältnis von Mensch zu Mensch nach dem Prinzip der Gleichheit in für alle gleich geltenden Gesetzen.
Gesellschaftsordnung
Gesellschaftsordnung
Weitere Informationen stehen in Kürze zur Verfügung